Nach langwierigen und gründlichen Verhandlungen - auch wieder mit dem Vorstand der GTH - ist der neue Änderungsvertrag mit dem VDEK da und sofort abschließbar.
Hier die wichtigsten Änderungen, u. a. auch für die ambulante Gentherapie:
• Eingliederung der Gentherapie
Es wird auf die folgenden gesetzlichen Regelungen verwiesen:
a) §136a Absatz 5 SGB V, Qualitätsanforderungen für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)
b) § 35a Absatz 3b Satz 1 SGB V, Anwendungsbegleitende Datenerhebung. Vergütung durch Pauschalen: Nach einer durchgeführten Gentherapie mit einem als wirtschaftlich gekennzeichneten Präparat kann das Hämophilie-Zentrum für weitere vier Quartale eine Basispauschale mit Arzneimitteltherapie und die Wirtschaftlichkeitspauschale I in Höhe von 200Euro abrechnen.
• Neueinführung der Wirtschaftlichkeitspauschale III
Für Aufwände, die sich bei einer Umstellung auf ein Produkt der Wirtschaftlichkeitsstufe II (goldene Kennzeichnung) ergeben, kann künftig zusätzlich die Wirtschaftlichkeitspauschale III, 100€/Quartal, abgerechnet werden. Diese gilt nur für o.g. Patient:innengruppe und kann nur in Kombination mit der Wirtschaftlichkeitspauschale II (450€) abgerechnet werden.
• Umgestaltung der Wirtschaftlichkeitspauschale I
Unter bestimmten Voraussetzungen (Alter der Patient:innen, Art der Erkrankung, Art der Therapie) wird die Höhe der Wirtschaftlichkeitsstufe I von 200€ auf 100 € reduziert. Für alle anderen Patient:innen bleibt die Höhe von 200 € bestehen.
• Neuer Patient:innen-Meldebogen: Anlage C2
Auf dem Meldebogen sollen künftig quartalsweise die Anzahl der Patient:innen je Produkt ersatzkassenübergreifend angegeben werden. Er soll in jedem Quartal dem vdek übermittelt werden.
• Sonstige Änderungen
- Anpassung der Formulierung zum Verzicht auf eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsprüfung (nach § 106b SGB V)
- Einführung einer Frist zur Einreichung der Rechnungsunterlagen
- Regelmäßige Quartalsgespräche zwischen Hämophilie-Zentrum und Ersatzkassen
Im Januar 2025 werden Verhandlungen mit GWQ zur Eingliederung der ambulanten Gentherapie in die ärztliche Versorgungs- und Vergütungsstruktur, vergleichbar wie beim VDEK, geführt. Spectrum K ist auch angefragt. Die AOK-Gruppe sieht derzeit keinen Verhandlungsbedarf.
Das verabschiedete Positionspapier mit nachvollziehbaren Forderungen der KBV zur Bundestagswahl 2025 ist hier zu finden:
Im Rahmen des Clearingverfahrens zum Entwurf für eine novellierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet am Mittwoch, den 19.03.2025 von 17-19 Uhr, die erste Sitzung statt. Der BDDH wird vor Ort sein.