BDDH: Rundbrief vom 15.12.2024 (44. Rundbrief seit 02-2020)

Nach langwierigen und gründlichen Verhandlungen - auch wieder mit dem Vorstand der GTH - ist der neue Änderungsvertrag mit dem VDEK da und sofort abschließbar.

Hier die wichtigsten Änderungen, u. a. auch für die ambulante Gentherapie:

•       Eingliederung der Gentherapie
Es wird auf die folgenden gesetzlichen Regelungen verwiesen:
a)      §136a Absatz 5 SGB V, Qualitätsanforderungen für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP)
b)      § 35a Absatz 3b Satz 1 SGB V, Anwendungsbegleitende Datenerhebung. Vergütung durch Pauschalen: Nach einer durchgeführten Gentherapie mit einem als wirtschaftlich gekennzeichneten Präparat kann das Hämophilie-Zentrum für weitere vier Quartale eine Basispauschale mit Arzneimitteltherapie und die Wirtschaftlichkeitspauschale I in Höhe von 200Euro abrechnen.

•        Neueinführung der Wirtschaftlichkeitspauschale III
Für Aufwände, die sich bei einer Umstellung auf ein Produkt der Wirtschaftlichkeitsstufe II (goldene Kennzeichnung) ergeben, kann künftig zusätzlich die Wirtschaftlichkeitspauschale III,  100€/Quartal, abgerechnet werden. Diese gilt nur für o.g. Patient:innengruppe und kann nur in Kombination mit der Wirtschaftlichkeitspauschale II (450€) abgerechnet werden.

•       Umgestaltung der Wirtschaftlichkeitspauschale I
Unter bestimmten Voraussetzungen (Alter der Patient:innen, Art der Erkrankung, Art der Therapie) wird die Höhe der Wirtschaftlichkeitsstufe I von 200€ auf 100 € reduziert. Für alle anderen Patient:innen bleibt die Höhe von 200 € bestehen.

•        Neuer Patient:innen-Meldebogen: Anlage C2
Auf dem Meldebogen sollen künftig quartalsweise die Anzahl der Patient:innen je Produkt ersatzkassenübergreifend angegeben werden. Er soll in jedem Quartal dem vdek übermittelt werden.

•        Sonstige Änderungen

-       Anpassung der Formulierung zum Verzicht auf eine gesonderte Wirtschaftlichkeitsprüfung (nach § 106b SGB V)
-       Einführung einer Frist zur Einreichung der Rechnungsunterlagen
-       Regelmäßige Quartalsgespräche zwischen Hämophilie-Zentrum und Ersatzkassen

Im Januar 2025 werden Verhandlungen mit GWQ zur Eingliederung der ambulanten Gentherapie in die ärztliche Versorgungs- und Vergütungsstruktur, vergleichbar wie beim VDEK, geführt. Spectrum K ist auch angefragt. Die AOK-Gruppe sieht derzeit keinen Verhandlungsbedarf.

Das verabschiedete Positionspapier mit nachvollziehbaren Forderungen der KBV zur Bundestagswahl 2025 ist hier zu finden:

Im Rahmen des Clearingverfahrens zum Entwurf für eine novellierte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet am Mittwoch, den 19.03.2025 von 17-19 Uhr, die erste Sitzung statt. Der BDDH wird vor Ort sein.