Berechnung aufwändiger Hygienemassnahmen bei Privatpatienten

Die Bundesärztekammer hat sich beim PKV-Verband für eine Verlängerung der Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen nach der Nr. 245 GOÄ analog gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung zum 2,3fachen Satz eingesetzt. Das Schreiben und die Antwort des PKV-Verbandes finden Sie zur Kenntnis hier:

Anscheinend ist der PKV-Verband nicht bestrebt die Hygienepauchale anzuheben und es verbleibt erst einmal bei der alten Regelung.