eRezept in Schleswig-Holstein gestoppt

Die KVSH teilt mit, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des eRezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten/Patientinnen oder ggf. Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient/eine Patientin dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat und Sie das Einverständnis in Ihrer EDV dokumentiert haben. Die vollständige Stellungnahe und Gründe finden Sie

hier.

Wieder zeigt sich nach Problemen mit eAU, wie schwerfällig und kompliziert die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreitet.