Keine Musterverträge mit PKV

Der Verband der PKV (Private Krankenversicherungen) ist aktuell nicht zum Abschluss von Verträgen nach § 132 i SGBV bereit. Dies wird einfach formell begründet, da das Sozialgesetzbuch V nicht für den PKV-Bereich gelten soll. Nach den uns vorliegenden Informationen, u. a. über unsere Mitglieder, sind ca. 300 Patienten mit unterschiedlichen hämophilen Gerinnungsstörungen in einer Dauerprophylaxe in Therapie und nochmals geschätzte 1000 Patienten auf einer Bedarfstherapie im Bereich der PKV versichert.

Es wird versucht in einer neuen konzertierten Aktion, den Gesetzgeber darauf hinzuweisen und dies prüfen zu lassen. Dies wird eine langfristige Aktion bedeuten. Der Ausgang bleibt erstmal offen.