Dieser Nachtrag stellt noch einmal konkret da, wie der erhöhte Hygieneaufwand im Rahmen der Pandemie mit COVID19 bei Privatpatienten abzurechnen ist. Dies ist sogar rückwirkend bis zum 05.05.2020 möglich.
Dieser Nachtrag stellt noch einmal konkret da, wie der erhöhte Hygieneaufwand im Rahmen der Pandemie mit COVID19 bei Privatpatienten abzurechnen ist. Dies ist sogar rückwirkend bis zum 05.05.2020 möglich.