Neue GOÄ verabschiedet

Die neue GOÄ wurde verabschiedet – wie das Ärzteblatt berichtet.
Unsere Forderungen fanden dabei keine Berücksichtigung, und sämtliche Befürchtungen haben sich leider bestätigt. Sollte die Bundesregierung und der Bundesrat dieser Version zustimmen, ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

Erhöhter bürokratischer Aufwand bei der Abrechnung:
Bei mehr als fünf Leistungen aus dem Laborkapitel (Abschnitt M III.08) ist künftig eine Begründung erforderlich. Zusätzlich muss die entsprechende Leitlinie zitiert werden.

Weniger Geld:
Die Vergütung von Gerinnungsanalysen wurde im Vergleich zur derzeit gültigen GOÄ durchschnittlich um 11,5 % abgewertet.
Beide Punkte sind aus Sicht des BDDH e. V. nicht nachvollziehbar. Eine sinnvolle diagnostische Abklärung einer hämorrhagischen Diathese erfordert in der Regel mehr als fünf Untersuchungen – hier wäre eine höhere Schwelle sachgerecht gewesen. Zudem wäre angesichts der erheblichen Kostensteigerungen seit 1996 (dem Jahr der letzten GOÄ-Reform) eine deutliche Anpassung der Honorare längst überfällig gewesen.

Auch aus anderen Reihen wurde die neue GOÄ stark kritisiert, dennoch wurde sie auf dem Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit (212 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen) verabschiedet.
Der Hintergrund scheint die Sorge der Ärzteschaft zu sein, dass – sollte jetzt kein eigener Kompromissvorschlag mit den privaten Krankenversicherungen eingebracht werden – eine von oben verordnete GOÄ noch gravierendere Einschnitte mit sich bringen könnte.