Verlängerung der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und der Beihilfekostenträger zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis zum 31.03.2021
Bei dringend erforderlicher Patientenversorgung ist die Mehrfachberechnung der Nummer 3 GOÄ bei ausschließlich telefonischer Beratung im Rahmen der Covid-19-Pandemie weiter viermal im Kalendermonat möglich; je Sitzung kann sie künftig höchstens dreimal, je vollendete 10 Minuten, berechnet werden.
Siehe: