In Vorbereitung auf die Sitzung des BFSH am 19.02.2020 möchten wir schon einmal die Vor- und Nachteile des Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) aus unserer Sicht darstellen:
In Vorbereitung auf die Sitzung des BFSH am 19.02.2020 möchten wir schon einmal die Vor- und Nachteile des Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) aus unserer Sicht darstellen: