vdek fordert Hämophiliebehandler zur Aktualisierung ihrer Zertifikate auf.

Eine Teilnahmevoraussetzung für den Hämophilie-Versorgungsvertrag nach § 132i SGB V ist der Nachweis einer gültigen Zertifizierung als HCCC (Hemophilia-Comprehensive CareCenter) bzw. HTC (Hemophilia Treatment Center).

Übergangsweise gelten auch Zertifizierungen nach der Europäischen Leitlinie zur Definition von Qualitätsstandards (EHCC bzw. EHTC) für Hämophilie-Zentren als Teilnahmeberechtigung.

In einigen Fällen weisen die dem Verband der Ersatzkassen vorliegenden Zertifikate allerdings nur eine Gültigkeit bis zum 31.12.2020 auf und müssen demnach erneuert werden.

Um Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden, bittet der VDEK um Überprüfung der Unterlagen und gegebenenfalls Aktualisierung.