Der BDDH e. V. hat die Bundesärztekammer (BÄK) bei der Erstellung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unterstützt und wehrt sich mit dieser zusammen gegen die Verweigerungshaltung der Politik, eine Reform dieses uralten Werkes aus D-Mark-Zeiten überhaupt anzufassen. Wir bitten Sie daher, die folgende Resulution zur Kenntnis zunehmen:
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung
Es steht Ihnen als Mitglied des BDDH e. V. frei, sich der Empfehlung des Abschlusses einer Honorarvereinbarung mit Ihren Privatpatienten zur Erhöhung des Steigerungsfaktors anzuschließen.