BDDH auch bei den langwierigen Verhandlungen über die neue Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen (GOÄ) dabei

In enger Abstimmung mit anderen Berufsverbänden (konzertierte Aktion) werden derzeit umfangreiche Änderungen im Paragrafenteil und im Anwendungsbereich der neuen GOÄ vorgenommen, die häufig Einschränkungen im ärztlichen Handeln zum Ziel haben. Hierbei wird das neue GOÄ-Kapitel M – Laborleistungen separat abgehandelt. Ausgewählte Vertreter, auch vom BDDH, nehmen aktuell in weiteren Runden mit der BÄK (Bundesärztekammer) und Verband der privaten Versicherungen daran teil.

Es besteht die sehr schwierige Aufgabe, die ärztlichen Interessen gegen zahlreiche stark divergierende Einflüsse aus vielen Bereichen abzusichern. Final wird dann die neue GOÄ vom Bundesrat, auch Träger der Beihilfe, auf Vorschlag der Regierung über das BMG (Bundesgesundheitsministerium) verabschiedet.

Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Koscielny Stellvertretender Vorsitzender des BDDH