Experte vom BDDH für das Interoperabilitätsverzeichnis vesta offiziell vorgeschlagen

Entsprechend dem E-Health-Gesetz § 291a SGB V startet der Aufbau einer einheitlichen Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen. Patientenanwendungen wie z. B. elektronische Notfalldaten, ein elektronischer Medikationsplan, Register, Telemedizin sollen flächendeckend angeboten werden. Es gibt ein einheitliches Konzept für Datenschutz und Datensicherheit der eingesetzten technischen Komponenten (u. a. Rechtssicherheit bei Datenübermittelung nach § 301 Abs. 3 SGB V, ambulante Abrechnung nach Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V).

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) ist beauftragt und hat bereits die Geschäfts- und Verfahrensordnung zum Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlicht. Zuvor wurde diese vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. In diesem Genehmigungsverfahren wurde nach offizieller Anfrage an den BDDH auch ein Experte vom BDDH offiziell für das BMG der gematik für vesta vorgeschlagen.

 

Mit dem Interoperabilitätsverzeichnis vesta, welches seit dem 30. Juni 2017 online bereit steht, soll die im Gesund- heitswesen dringend notwendige Interoperabilität zwischen unterschiedlichen IT-Systemen koordiniert, geprüft und verbessert werden.

Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Koscielny Stellvertretender Vorsitzender des BDDH