Erinnerung Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 132i SGB V vom VDEK

Der Vorstand möchte ALLE Mitglieder erinnern, die Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 132i SGB V vom VDEK (Verband der Ersatzkassen e. V.) noch in diesem Jahr 2021 abzuschließen, sofern noch nicht geschehen. 
Dies sichert die kontinuierliche Fortführung der Einnahmen für die Zentren ab dem 04. Quartal 2021 zu.
Andere Versorgungsverträge nach § 132 i SGBV von anderen Krankenkassen aus dem GKV-Bereich sind derzeit nicht betroffen. 
Der GTH-Vorstand wird über die Sektion Hämophilie gleichermaßen informieren.