Laut BÄK sind die nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert worden:
- Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
- Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern für telemedizinische Erbringung von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen und interdisziplinäre und/oder multiprofessionelle Videokonferenz im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Die Beteiligten vertreten die Sichtweise, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer analog Nr. 245 GOÄ letztmalig verlängert wurde.
Die aktualisierten Veröffentlichungen finden Sie unter folgendem Link: