GOÄ: Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängern

Laut BÄK sind die nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert worden:

  • Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

  • Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern für telemedizinische Erbringung von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen und interdisziplinäre und/oder multiprofessionelle Videokonferenz im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Die Beteiligten vertreten die Sichtweise, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer analog Nr. 245 GOÄ letztmalig verlängert wurde.

Die aktualisierten Veröffentlichungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie/