GOÄ: Novellierung dringend nötig

Die aktuelle Gebürenordnung für Ärzte (GOÄ) von 1996 ist inzwischen vollkommen veraltet. Innovative Leistung sind hier nicht dargestellt und müssen intransparent über analoge Leistungen abgerechnet werden. Die BÄK hat zusammen mit den Berufsverbänden, mit dabei natürlich auch der BDDH e. V., die GOÄneu entwickelt, welche auch die modernen Gerinnungsuntersuchungen enthält. Mit den folgenden Schreiben versucht die BÄK, der kommenden Regierung die Notwendig einer zügigen GOÄ-Reform nahe zu bringen: